![ADFC/Gerhard Westrich](http://cdn.pedelec-elektro-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/09/Radfahren_in_der_Stadt_-_Enge.jpg)
Heute oder nächsten Mittwoch beschließt das Bundeskabinett eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bei der StVO-Novelle geht es unter anderem um Rad fahrende Kinder und die erleichterte Anordnung von Tempo 30. Zur Entscheidung steht auch, ob Kommunen künftig ohne Nachweis einer „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ Radfahrstreifen anlegen können.
Der ADFC hat an der Novelle mitgewirkt und begrüßt die geplanten Änderungen als Schritt in die richtige Richtung.
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
Folgende Änderungen sollen beschlossen werden:
Kinder dürfen auf Radwegen fahren
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen bisher auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Diese Regelung führt häufig zu praktischen Problemen, da radelnde Eltern ihre kleineren Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten dürfen.
Die neue Regelung sieht vor, dass Kinder Radwege benutzen dürfen, wenn sie baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Wenn sie auf dem Gehweg fahren, darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson sie dort begleiten.
Der ADFC begrüßt die Neuregelung zur Kinderbegleitung, für die er sich lange stark gemacht hat. Er bemängelt zugleich das Fehlen familienfreundlicher Fahrradinfrastruktur. Stork:
Radfahrstreifen können leichter angelegt werden
Bisher mussten Kommunen erst das erhöhte Unfallpotenzial eines Straßenzuges („besondere örtliche Gefahrenlage“) nachweisen, bevor sie dort einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen anlegen konnten.
Das führte häufig dazu, dass gar keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur geschaffen wurde. Durch die Neuregelung ist es künftig auch ohne Nachweis einer örtlichen Gefahrenlage möglich, Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften anzulegen.
Diese Regelung begrüßt der ADFC als Fortschritt für Städte, die den Radverkehr ernsthaft fördern wollen. Falls die gleichlautende Regelung für Radwege außerorts in der Praxis dazu führt, dass mehr mangelhafte Wege als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden, wird der ADFC dagegen vorgehen.
Tempo 30 kann leichter angeordnet werden
Eine zentrale Forderung des ADFC ist die Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Dieses Ziel rückt durch die StVO-Novelle zumindest ein Stück näher. Kommunen können Tempo 30 künftig im Umfeld von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen ohne komplizierten Nachweis einer Gefahrenlage anordnen.
Sonderzeichen „E-Bikes frei“
Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder und Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, fahren. In Zukunft sollen geeignete Radwege auch für „E-Bikes“ freigegeben werden können. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint.
Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. Stork:
Fazit
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt – und wertet die Novelle als Fortschritt für den Radverkehr. Stork:
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