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Die Entwicklung hinsichtlich des Coronavirus spitzt sich zu. Eine geplante Großveranstaltung nach der anderen muss abgesagt werden. Jetzt auch die VELOBerlin 2020, welche ihre Entscheidung auf die Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zum Verbot von Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmenden bis einschließlich 19.04.2020 stützt.
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